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Arbeitsrecht: Zigarettengeruch kein Kündigungsgrund
Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Zigarette in der Pause, auch wenn es im Betrieb selbst ein Rauchverbot gibt. Denn das Rauchen außerhalb der Geschäftsräume ist erlaubt, auch wenn der Arbeitnehmer anschließend nach Zigarettenrauch riecht. Eine fristlose Kündigung, wie im entschiedenen Fall, sei ohne vorheriges klärendes Gespräch nicht möglich (vgl. ArbG Saarlois, Urteil vom - 1 Ca 375/12).