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NWB direkt Nr. 35 vom Seite 899

Honorarvereinbarung – Vereinbarung einer höheren Vergütung

Jürgen F. Berners

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-42830 Wenn ein Steuerberater höher abrechnen möchte, ist eine Honorarvereinbarung nach § 4 StBVV zu empfehlen. Die Obergrenze ist nur abstrakt vom Gesetzgeber vorgegeben. In § 4 Abs. 2 StBVV ist formuliert, dass sie nicht „unangemessen hoch” sein darf. Die höhere nicht unangemessene Vergütung kann innerhalb der gesetzlichen Zehntelsätze liegen, sie kann jedoch auch darüber hinausgehen.

Ausführlicher Beitrag s..

Voraussetzungen

[i]SchriftformEine solche Vereinbarung sollte bereits in der Überschrift die Formulierung „Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV” enthalten. Die Vereinbarung ist schriftlich abzuschließen, es reicht sogar die entsprechende schriftliche Erklärung des Mandanten. Bei der Pauschalhonorarvereinbarung nach § 14 StBVV müssen demgegenüber beide Parteien das Schriftlichkeitsgebot erfüllen. Zu beachten ist, dass eine Honorarvereinbarung, die der Mandant per Telefax sendet, nicht ausreicht.

[i]Separate VereinbarungEine Honorarvereinbarung muss separat erfolgen. Sie darf also weder mit einer Vollmacht, dem Steuerberatungsvertrag, mit AGB oder sonstigen Haftungsausschlüssen etc. verbunden sein. Allenfalls darf sie von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt verfasst werden. Dies birgt jedoch immer ein ...