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Nachfolge in die Familien-GmbH durch Erbfall
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAE-42840 Bei der Familien-GmbH sind häufig ein oder beide Ehegatten Gesellschafter-Geschäftsführer, in deren Eigentum auch die der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen Grundstücke stehen. Die Gründer haben oft noch kein Testament gemacht oder dieses nicht mit den Satzungen der GmbH und der Besitzgesellschaft einer Betriebsaufspaltung abgestimmt. In dieser Situation können die zivilrechtlichen und steuerlichen Folgen des plötzlichen Todes eines Gesellschafters beträchtlich sein.
Ausführlicher Beitrag s..
Vererbung von GmbH-Anteilen
[i]Satzungsmäßige Nachfolgeregelungen und AbfindungsanspruchNach § 15 Abs. 1 GmbHG sind Geschäftsanteile vererblich. Mit dem Tod des Erblassers wird der Erbe oder die Erbengemeinschaft als Gesamthand Gesellschafter der GmbH. Anders als bei Personengesellschaften kann der Eintritt der Erben in die Gesellschaft nicht durch gesellschaftsvertragliche Regelungen verhindert werden. Durch Abtretungs-, Eintritts- oder Einziehungsklauseln in der Satzung der GmbH können die Erben jedoch aus der Gesellschaft verdrängt werden. In diesem Fall kommt den Abfindungsregeln eine besondere Bedeutung zu.
Erbfall und Erbauseinandersetzung bei Anteilen im Privatvermögen
[i]Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden keine rechtliche Einheit Da § 17 EStG eine entgeltliche Übertragung vora...