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Einkommensteuer | Kindergeld für im Inland lebende Ausländer
Der 7. Senat des FG Niedersachsen hat am in mehreren Klageverfahren entschieden, dass die Verfahren ausgesetzt und Entscheidungen des BVerfG darüber eingeholt werden, ob § 62 Abs. 2 EStG verfassungswidrig ist. Die Vorschrift regelt den Anspruch von im Inland lebenden Ausländern auf Kindergeld. Das Finanzgericht ist davon überzeugt, dass § 62 Abs. 2 EStG gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Die vom Gesetzgeber gewählten Differenzierungskriterien halten nach Auffassung des Finanzgerichts einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand.