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FG Münster 18.7.2013 13 K 4515/10 F, NWB 35/2013 S. 2766

Abgabenordnung | Änderung des Bescheids durch nachträgliche Spendenbescheinigung?

Laut kann ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid nicht aufgrund einer Spendenbescheinigung, die nach Erlass des Bescheids ausgestellt wird, geändert werden. Das Finanzgericht führt in seiner Urteilsbegründung aus, dass eine Änderung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nicht in Betracht komme, da die Spendenbescheinigungen keine nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen darstellen, da sie bei Erlass des Feststellungsbescheids noch nicht vorhanden waren. Sie seien grds. als rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO anzusehen, da sie als materielle Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs für Spenden rückwirkend in den steuerlichen Sachverhalt eingreifen. Eine Änderung nach § 175 Abs. 2 Satz 2 AO wäre jedoch bei nachträglicher Erteilung einer Bescheinigung ausdrücklich ausgeschlo...