Außergewöhnliche Belastungen: Abzugsfähigkeit der Kosten für Heileurythmie, ärztliche Verordnung als ausreichender Nachweis
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Ist § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 dahingehend auszulegen, dass auch für wissenschaftlich umstrittene Behandlungsmethoden (hier: Heileurythmiebehandlung als anthroposophisches Heilmittel) der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch ein / eine vor Einleitung dieser Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes erbracht werden muss?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
KAAAE-42810