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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 71/11 EFG 2013 S. 1128 Nr. 14

Gesetze: § 33 Abs. 1 EStG, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV, § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV, § 84 Abs. 3 f EStDV, § 2 Abs. 1 SGB V, § 32 Abs. 1 SGB V, § 34 Abs. 4 SGB V, § 4 Nr. 14 UStG

Aufwendungen für heileurythmische Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

Die Heileurythmie ist keine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen reicht im Streitfall die vor den Behandlungen ausgestellte ärztliche Verordnung nach § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 32
DStRE 2013 S. 1173 Nr. 19
EFG 2013 S. 1128 Nr. 14
EStB 2013 S. 383 Nr. 10
KÖSDI 2013 S. 18521 Nr. 9
UAAAE-36237

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