Ehescheidung: Abzugsfähigkeit von Gerichtskosten und Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen - Mustereinspruch II
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Ist unabhängig von der persönlichen Perspektive des Steuerpflichtigen jeder mit ausreichender Erfolgsaussicht geführte Zivilprozess auch bei Abschluss eines Vergleichs (hier: über Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt) als zwangsläufig i.S. des § 33 EStG anzusehen? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
  FAAAE-42803