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FG Düsseldorf Urteil v. - 10 K 2392/12 E EFG 2013 S. 933 Nr. 12

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1

Außergewöhnliche Belastungen: Abzug von Gerichts- und Anwaltskosten bei Ehescheidung

Leitsatz

Auch Prozesskosten, die bei einer Ehescheidung im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Vermögens bzw. mit dem Streit über den Zugewinnausgleich entstehen, sind als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig (entgegen , BStBl II 2006, 491, und , BStBl II 2006, 492).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 8 Nr. 21
EFG 2013 S. 933 Nr. 12
EStB 2013 S. 308 Nr. 8
GStB 2013 S. 228 Nr. 7
KÖSDI 2013 S. 18360 Nr. 5
KÖSDI 2013 S. 18482 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 17/2013 S. 1264
StBW 2013 S. 448 Nr. 10
WAAAE-35127

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