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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2670/10 EFG 2013 S. 1669 Nr. 20

Gesetze: EStG § 34

Steuerermäßigung auf Abfindung bei Zahlung in zwei Teilbeträgen

Leitsatz

Für eine Abfindung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (aus betriebsbedingten Gründen) ist die Steuerermäßigung gemäß § 34 EStG nicht zu gewähren, wenn eine weitere, ca. 12,5% der Gesamtleistung ausmachende Teilleistung in einem anderen Jahr gezahlt wurde und diese weitere Teilleistung als Ausgleich dafür gewährt wurde, dass der Arbeitnehmer seine Kündigungsschutzklage zurücknimmt und in eine Transfer-Gesellschaft wechselt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 27
DStRE 2014 S. 1107 Nr. 18
EFG 2013 S. 1669 Nr. 20
EStB 2014 S. 72 Nr. 2
UAAAE-42594

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