Steuerermäßigung auf Abfindung bei
Zahlung in zwei Teilbeträgen
Leitsatz
Für eine Abfindung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(aus betriebsbedingten Gründen) ist die Steuerermäßigung
gemäß § 34 EStG nicht zu gewähren,
wenn eine weitere, ca. 12,5% der Gesamtleistung ausmachende Teilleistung
in einem anderen Jahr gezahlt wurde und diese weitere Teilleistung als
Ausgleich dafür gewährt wurde, dass der Arbeitnehmer
seine Kündigungsschutzklage zurücknimmt und in
eine Transfer-Gesellschaft wechselt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 27 DStRE 2014 S. 1107 Nr. 18 EFG 2013 S. 1669 Nr. 20 EStB 2014 S. 72 Nr. 2 UAAAE-42594
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.