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FG München Urteil v. - 8 K 2826/10

Gesetze: EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1, EStG § 39d Abs. 1 S. 3

Lohnsteuer für Haftung bei Nichtvorlage der Steuerkarte

Leitsatz

Hat der Arbeitgeber keine Lohnversteuerung vorgenommen, so ist bei Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln. Dies gilt auch für einen Haftungsbescheid, der nach Ablauf des Kalenderjahres ergeht und für beschränkt Steuerpflichtige, die eine Bescheinigung nach § 39d Abs. 1 Satz 3 EStG nicht vorlegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAE-42574

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