Streitfälle bei …
… der Gewerbesteuer …
Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts haben sich die Rahmenbedingungen bei der Gewerbesteuer nicht grundlegend geändert. Die Erhöhung des Verlustrücktrags gem. § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG auf 1 Mio € entfaltet für die Gewerbesteuer keine Wirkung. Von Bedeutung sind allerdings die punktuellen Änderungen durch die sog. kleine Organschaftsreform, da die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft vollständig den körperschaftsteuerlichen Anforderungen entsprechen. Marx gibt ab S. 599 einen Überblick über bestehende Streitfragen bei der Gewerbesteuer. Deutlich werden die zahlreichen Rechtsanwendungsprobleme in unterschiedlichen Bereichen, die die zunehmend Zweifel an der Gewerbesteuer selbst, aber auch an ihrer konkreten Anwendung nähren. Die Abgrenzung von gewerblichen und nicht-gewerblichen Tätigkeiten wird angesichts neuer Berufsbilder auch zukünftig streitanfällig sein.
… und bei der Dienstwagenbesteuerung
Die Dienstwagengestellung und die damit verbundene Abrechnung von geldwerten Vorteilen lösen oftmals Diskussionen aus. In vier Urteilen äußerte sich jüngst der BFH zur Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen. Nach dieser neuen und teilweise geänderten Rechtsprechung greift die 1 %-Regelung auch dann, wenn faktisch keine private Nutzung des vom Arbeitgeber überlassenen Fahrzeugs erfolgt. Während die Stpfl. bislang die Vermutung einer privaten Nutzung durch Darlegung der Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs entkräften konnten, entfällt diese Handhabe künftig. Lediglich das ordnungsgemäße Führen eines Fahrtenbuchs bzw. ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot kann die Besteuerung des geldwerten Vorteils noch verhindern. Seifert stellt ab S. 608 die Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung und die Behandlung der geldwerten Vorteile im Lichte der neuen BFH-Rechtsprechung dar.
Berechnungsprogramm: Kfz-Rechner
Passend zum Beitrag von Seifert steht Ihnen als StuB-Abonnent das Berechnungsprogramm „1 %-Methode vs. Fahrtenbuch” zur Verfügung. Die optimale steuerliche Berücksichtigung eines auch für Privatfahrten genutzten Firmenwagens geht stets mit der Entscheidung für die Anwendung der 1 %-Methode oder der Führung eines Fahrtenbuchs einher. Dieser Kfz-Rechner bietet hierfür eine Entscheidungsgrundlage und ermittelt die für Ihre Steuererklärung relevanten Beträge. Unter der NWB DokID NWB ZAAAD-37232 ist der Kfz-Rechner aufrufbar, Näheres erfahren Sie auch auf S. III dieser Ausgabe.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 16/2013 Seite 1
NWB FAAAE-42547