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StuB Nr. 16 vom Seite 627

Hybride Finanzierungen und Korrespondenzprinzip – Neue Entwicklungen

RA StB Dr. Hardy Fischer, Berlin

Mit dem am verkündeten Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurden neue inländische Regelungen zur steuerlichen Behandlung von sog. hybriden Finanzierungen normiert. Korrespondierend dazu enthalten auch die neueren Doppelbesteuerungsabkommen entsprechende Missbrauchsregelungen. Nachfolgender Beitrag gibt einen kurzen Überblick.

I. Neuregelungen für hybride Finanzierungen

Wenn eine Körperschaft Dividenden erzielt, sind diese regelmäßig gem. § 8b Abs. 1 und 5 KStG effektiv zu 95 % steuerbefreit. Diese Befreiung galt schon bisher bei verdeckten Gewinnausschüttungen nur, wenn sie das Einkommen der leistenden Körperschaft nicht gemindert haben. Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wird das materielle Korrespondenzprinzip nun auch u. a. auf offene Gewinnausschüttungen erweitert (§ 8b Abs. 1 Satz 2 KStG n. F.):

Soweit die erhaltenen Bezüge bei der leistenden Körperschaft zu einer Verminderung des Einkommens geführt haben, unterliegen sie der vollen Körperschaftsteuerpflicht. Etwaige ausländische Quellensteuern werden angerechnet (§ 26 Abs. 6 KStG).

Parallel dazu werden im EStG Regelungen eingeführt, die im Fall einer Einkommensminderung bei der dividendenleistenden Gesellschaft die Anwendung des Teile...