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Umsatzsteuer | Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht umsatzsteuerbar
Verpflichtet sich der Leasingnehmer im Leasingvertrag, für am Leasingfahrzeug durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung eingetretene Schäden nachträglich einen Minderwertausgleich zu zahlen, ist diese Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG 2005; Art. 2 Nr. 1 Richtlinie 77/388/EWG).
Nach der Verwaltungsauffassung in dem NWB TAAAC-80303 (BStBl 2008 I S. 632) stellen Zahlungen eines Minderwertausgleichs für den Leasinggeber keinen nicht steuerbaren Schadenersatz dar, sondern sind als leasingtypische vertragliche, umsatzsteuerbare und -pflichtige Gegenleistung für die Überlassung des LeasinggeS. 634genstands durch den Leasinggeber zu behandeln. Dagegen hatte bereits der BGH mehrfach in zivilrechtlichen Verfahren w...