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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 875

Haftungsprivilegien für Arbeitnehmer gelten auch für Handwerker

Dr. Wolfgang Heidl und Hermann Pump

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-42483 Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn ein Mitarbeiter zwar vertraglich als Selbständiger eine Dienst- oder Werkleistung für ein Unternehmen erbringt, tatsächlich aber als Nichtselbständiger in einem Arbeitsverhältnis tätig ist. Für den Arbeitgeber kann es in der Folge zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern kommen, die je nach Dauer der scheinselbständigen Tätigkeit kostspielig sein können. Für den Betroffenen kann sich diese Einstufung jedoch auch positiv auswirken, indem er bei einer Schadensverursachung die Haftungsprivilegien in Anspruch nehmen kann, die sonst nur für Arbeitnehmer gelten.

Ausführlicher Beitrag s..

Entscheidung des Hess. LAG, Urteil vom 2. 4. 2013 - 13 Sa 857/12

[i]Handwerkliche TätigkeitIn der zugrunde liegenden Entscheidung arbeitete der auf Schadenersatz in Anspruch genommene Schlosser seit längerer Zeit fast ausschließlich und weisungsgebunden in einem Milchwerk, rechnete aber auf Stundenbasis in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab.

Bei Schlosserarbeiten verursachte er eine Explosion, was einen erheblichen finanziellen Schaden nach sich zog. Von der zunächst zahlenden Versicherung wurde er auf Ausgleich de...