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Familienrecht | Darlehen der Schwiegereltern vor Scheitern der unterstützten Ehe
Nach Scheitern der Ehe, die Grundlage einer schenkweisen Leistung der Schwiegereltern auf ein gesamtschuldnerisches Darlehen zum Erwerb eines Eigenheims je zur ideellen Hälfte des eigenen und des Schwiegerkindes war, kommt eine Anpassung aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB nicht dergestalt in Betracht, dass das Schwiegerkind [i]Vertragsmuster „Darlehensvertrag” NWB YAAAB-05300gegenüber den Schwiegereltern unter dem Gesichtspunkt der Gesamtschuldnerschaft (nunmehr) allein und wesentlich über einen nach den konkreten Verhältnissen angemessenen Anteil einzustehen hätte.
Im Streitfall konnten daher die Schwiegereltern ihre ehemalige Schwiegertochter dann nicht für den ihnen entstandenen Verlust in Anspruch nehmen, wenn nach Scheitern der Ehe die Darlehen überwiegend aus dem Erlös des Eigenheims und ...