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BFH 7.2.2013 VIII R 2/09, NWB 34/2013 S. 2692

Finanzgerichtsordnung | Tatsächlicher Zugang bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften

Dem Großen Senat des folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist im Fall einer zulässigen Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten, die gegen zwingende Zustellungsvorschriften verstößt, weil der Zusteller entgegen § 180 Satz 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung nicht vermerkt hat, das zuzustellende Schriftstück i. S. von § 189 ZPO bereits in dem Zeitpunkt dem Empfänger tatsächlich zugegangen und gilt deshalb als zugestellt, in dem nach dem gewöhnlichen Geschehensablauf mit einer Entnahme [i]infoCenter „Bekanntgabe„ NWB DAAAB-26805 des Schriftstücks aus dem Briefkasten und der Kenntnisnahme gerechnet werden kann, auch wenn der Empfänger das Schriftstück erst später in die Hand bekommt?