Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 10.4.2013 I R 22/12, NWB 34/2013 S. 2690

Einkommensteuer | Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus der Nutzung einer beweglichen Sache im Inland

Nach dem unterliegt eine im Ausland ansässige Person mit ihren Einkünften aus der Vermietung von beweglichen Sachen (hier: Lkw) an eine inländische Gesellschaft, die ihrerseits die Sachen an inländische Unternehmer weitervermietet, nur insoweit der beschränkten Steuerpflicht gem. § 49 Abs. 1 Nr. 9 erste Alternative EStG 1997, als die Sachen tatsächlich im Inland genutzt werden.