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Kürzung des Bewirtungskostenabzugs von 80 auf 70 % verfassungswidrig?
Haushaltsbegleitgesetz 2004 zunächst formell verfassungswidrig zustande gekommen
[i]Kürzungen nach „Rasenmähermethode”Das sog. Koch-Steinbrück-Papier war Grundlage für einen gesetzesübergreifenden Subventionsabbau nach der „Rasenmähermethode”, von dem zahlreiche Steuerverschärfungen ausgingen, die das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom (BGBl 2003 I S. 3076, verkündet am im BGBl 2003 I Nr. 68) umgesetzt hat. Dazu gehört die Senkung der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG von 80 % auf 70 % ab 2004. [i]BVerfG: Verstoß gegen ParlamentsvorbehaltDas BVerfG hatte mit Beschluss vom - 2 BvR 758/07 (BGBl 2010 I S. 68), entschieden, dass das Haushaltsbegleitgesetz 2004 in formell verfassungswidriger Weise (Verstoß gegen den Parlamentsvorbehalt) zustande gekommen und deshalb die im Gesetz als Art. 24 enthaltene Kürzung des Ausgleichsbetrags gem. § 45a Abs. 2 Satz 3 Variante 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit dem Grundgesetz unvereinbar sei. Daraus folge indes nicht die Nichtigkeit der Norm; sie bleibe bis zu einer Neuregelung, spätestens bis zum anwendbar.
Gesetzgeber hat nachgebessert
[i]Nachbesserungsgesetz ...Der Gesetzgeber hat am (BGBl 2011 I S. 554) eine Nachbesserung mit dem „Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes” vorge...