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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 18-19 | Auskunftsersuchen: Kein Verweigerungsrecht wegen privatrechtlich vereinbarter Geheimhaltung

Die Antwort auf ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung kann nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht mit der Begründung verweigert werden, die Geheimhaltung der Daten sei privatrechtlich vereinbart worden. Die öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht geht vor. Der BFH hat die Gelegenheit genutzt, die Anforderungen an die Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen darzulegen. Insbesondere muss ein hinreichender Anlass bestehen.

Track 18 | Vorrang für öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht

Angesichts der Affäre um Edward Snowden und der Enthüllungen über die Spähpraktiken des amerikanischen Militärnachrichtendienstes NSA hat ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs ein großes Medienecho gefunden. Nach einer Entscheidung des II. Senats sind Internetplattformen verpflichtet, die Daten ihrer Nutzer preiszugeben. Das mag den einen oder anderen Bürger erstaunt und irritiert haben. Für Steuerfachleute ist der Richterspruch jedoch wenig überraschend: Ob ebay, Amazon Marketplace oder andere Handelsplattformen: Die Daten der Verkäufer sind vor dem Finanzamt nicht sicher. Meine Erfahrung ist: Welche Recherchemöglichkeiten das Finanzamt hat, das hat s...