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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 14 | Alterseinkünfte: Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass gegen die derzeit geltende Besteuerung beamtenrechtlicher Ruhegehälter sowie gegen die Besteuerung von Betriebsrenten keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Der BFH verneinte jeweils einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und lehnte eine Vorlage an das BVerfG ab.

Zwei wichtige Grundsatzfragen zum Alterseinkünftegesetz hat jüngst der Bundesfinanzhof geklärt. Der VI. Senat hält sowohl die modifizierte Besteuerung von Pensionen als auch die Neuregelung bei Betriebsrenten für verfassungsrechtlich unbedenklich. Wie immer, wenn ein Verstoß gegen das Grundgesetz geltend gemacht wird, bleibt allerdings abzuwarten, ob dies das letzte Wort ist. Es ist wohl damit zu rechnen, dass die Verfassungshüter in Karlsruhe schon bald eine Verfassungsbeschwerde auf den Tisch bekommen. Es spricht jedoch aus meiner Sicht wenig bis nichts dafür, dass das Bundesverfassungsgericht zu einem anderen Ergebnis gelangen könnte.

Sie kennen den Hintergrund: Die Besteuerung der Alterseinkünfte war zum durch das Alterseinkünftegesetz komplett neu geregelt worden. Dies war erforderlich, weil das Bundesverfassu...