Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 05 | Neuregelung ab 2012: Übertragung der Freibeträge für Kinder

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die Voraussetzungen für die Übertragung der Freibeträge für Kinder (§ 32 Abs. 6 Satz 6 bis 11 EStG) und des Behinderten-Pauschbetrags (§ 33b Abs. 5 Satz 2 EStG) mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 geändert. Zu den Einzelheiten hat sich nun das BMF in einem aktuellen Schreiben geäußert. Das BZSt hat zudem die Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (DA-FamEStG) auf den Stand 2013 geändert.

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 waren die Voraussetzungen für die Übertragung der Freibeträge für Kinder geändert worden. Zu den Neuregelungen ab dem Veranlagungszeitraum 2012 hat sich nun das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben geäußert. Fünf Punkte sind aus unserer Sicht eine Erwähnung wert:

  1. Ab 2012 kann der Kinderfreibetrag auch dann übertragen werden, wenn der andere Elternteil nicht leistungsfähig und er deshalb nicht unterhaltspflichtig ist.

  2. Die Übertragung des Kinderfreibetrags zwischen getrennt lebenden Eltern führt stets auch zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

  3. Bei minderjährigen Kindern kann auf Antrag der Fr...