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IWB Nr. 15 vom Seite 519

Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung an inländischer Personengesellschaft

Benjamin Engel und Lukas Hilbert

[i]BFH, Beschluss vom 13. 5. 2013 - I R 39/11 NWB MAAAE-39627 Für gesetzlich in § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG definierte ausländische Familienstiftungen regelt diese Vorschrift, dass deren Vermögen sowie das Einkommen – bzw. ab dem Veranlagungszeitraum 2013 deren Einkünfte – dem im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder einer unbeschränkt steuerpflichtigen bezugsberechtigten bzw. anfallsberechtigten Person zuzurechnen ist. Der BFH hatte in einem Beschluss vom über die verfahrensrechtlichen Folgen dieser Einkommenszurechnung zu entscheiden, dort konkret im Zusammenhang mit der Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung i. S. des § 15 AStG an einer inländischen Personengesellschaft. Dabei ging der erste Senat für derartige Konstellationen sowohl auf die Rechtswirkung der Einkommenszurechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG als auch auf die Frage der Zulässigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung in analoger Anwendung des § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ein.

I. Sachverhalt

[i]Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung an einer inländischen GmbH & Co. KGKlägerin war eine GmbH & Co. KG mit Sitz im Inland, deren Gesellschaftszweck im Erwerb und der Verwaltung von verzinslichen Anleihen mit einer voraussichtlichen Laufzeit von bis zu zehn Jahren bestand. An dieser Gesellschaft waren eine GmbH als Komplementärin ohn...