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IWB 15/2013 S. 507

Belgien | Steueramnestieprogramm beschlossen

[i]Nach dem Eingang der Nacherklärung gestufter Strafzuschlag Am hat das belgische Oberhaus, der Senat, dem Gesetzvorschlag für die Einführung eines neuen Steueramnestieprogramms zugestimmt. Vorgesehen ist, dass die fälligen Strafzuschläge für bisher nicht offengelegte Einkünfte aus ausländischem Vermögen oder Investmenteinkommen gesenkt werden, sofern die Nacherklärung freiwillig erfolgt ist. Der Strafzuschlag beträgt 10 % für Erklärungen vom bis zum und 15 % für Erklärungen vom bis zum . Die Strafzuschläge gelten auch für Einkommen in Steuerjahren, die bereits verjährt sind. Für einfachen Steuerbetrug liegt der Strafzuschlag bei 20 % und bei schwerem Steuerbetrug bei 35 %. Für die Umsatzsteuer beträgt der Strafzuschlag 15 %. Einkommen, das den Strafzuschlägen unterliegt, ist von weiteren Steuern, Zinsen oder anderen Strafzuschlägen be...