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BBK Nr. 16 vom Seite 757

Neuregelung des Ordnungsgeldes

Daniel Utz und Ingo Frank

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 769 Die Einführung der Kleinstkapitalgesellschaft durch das MicroBilG hat eine Reform des seit 2006 geltenden Ordnungsgeldverfahrens erforderlich gemacht. Ende Juni wurde dementsprechend das Gesetz zur Änderung des Ordnungsgeldverfahrens auf den Weg gebracht.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Senkung des Mindestordnungsgeldes für kleine Gesellschaften

Die [i]Herabsetzung auf 500 € bzw. 1.000 € Einführung der Kleinstkapitalgesellschaft durch das MicroBilG hat der Gesetzgeber zum Anlass genommen, eine Abstufung der Mindestordnungsgelder entsprechend der Größenklassen festzulegen. § 335 HGB-E sieht nunmehr ein Mindestordnungsgeld für Kleinstkapitalgesellschaften in Höhe von 500 €, für kleine Kapitalgesellschaften in Höhe von 1.000 € sowie für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften in Höhe von – wie bisher – 2.500 € vor.

Hinweis:

Das [i]Mindestordnungsgeld nur bei Hinterlegung beim BAnz, nicht bei Offenlegung Mindestordnungsgeld von 500 € für Kleinstkapitalgesellschaften kommt nur zur Anwendung, wenn die Gesellschaft die Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen beim Bundesanzeiger gewählt hat. Erfolgt eine Offenlegung im Bundesanzeiger, wird auch für Kleinstkapitalgesellschaften ein Ordnungsgeld von 1.000 € f...