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Buchung der Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
[i]Zeidler/Mißbach (Hrsg.), Rückstellungen von A-Z: Aufsichtsratsvergütung NWB RAAAC-42481Genau wie Vorstandsmitglieder erhalten auch Aufsichtsratsmitglieder für ihre Tätigkeit typischerweise eine Vergütung, die fest oder variabel ausgestaltet sein kann. Der Beitrag stellt die Verbuchung von Aufsichtsratsvergütungen unter Würdigung der steuerlichen Besonderheiten anhand eines Fallbeispiels dar.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Einordnung und Besonderheiten von Aufsichtsratsvergütungen
1. Arten und Höhe von Aufsichtsratsbezügen
[i]Arten der VergütungAufsichtsratsmitgliedern wird in der Praxis für ihre Tätigkeit häufig eine Vergütung gewährt („Aufsichtsratsbezüge”). Diese kann entweder fix (was den Regelfall darstellt ) oder (auch teilweise) variabel ausgestaltet sein. Als Berechnungsgrundlage sind verschiedene Bezugsgrößen denkbar, z. B.:
Bilanzgewinn ,
Anzahl der Sitzungen („Sitzungs- bzw. Tagegelder”) oder
Stundenbasis.
[i]Verhältnismäßigkeit und HöheGemäß § 113 Abs. 1 AktG kann die Vergütung in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag festgelegt oder von der Hauptversammlung gebilligt werden. Sie soll in jedem Fall aber in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen. S. 764