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Einkommensteuer | Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen für den Besuch einer Privatschule im Ausland
§ 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 EStG setzt grundlegend voraus, dass die Schule in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet (EU-/EWR-Raum). Nach dem sind Schulgeldzahlungen für den Besuch einer in einem Drittland belegenen Privatschule auch nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG durch das JStG 2009 weiterhin nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.