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NWB Nr. 33 vom Seite 2619

Solidaritätszuschlag noch im August erneut vor Gericht

[i]BdSt, Pressemitteilung vom 24. 7. 2013; FG Niedersachsen, Pressemitteilung vom 29. 7. 2013Das FG Niedersachsen wird sich am 21. 8. 2013 erneut mit dem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterverfahren zum Solidaritätszuschlag befassen (Aktenzeichen des Verfahrens: 7 K 143/08). Nach Angaben des Bunds der Steuerzahler Deutschland e. V. besteht die Möglichkeit, dass das Finanzgericht – wie bereits im Jahr 2009 – wieder das BVerfG einschaltet.

[i]Frühere Verfassungsbeschwerden wurden nicht zu Entscheidung angenommenDer Solidaritätszuschlag wird seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) im Wege einer Ergänzungsabgabe in Höhe von 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. 2010 hat das BVerfG bereits eine Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit des im Veranlagungszeitraum 2007 erhobenen Solidaritätszuschlags durch das FG Niedersachsen als unzulässig zurückgewiesen, weil sich das vorlegende Finanzgericht mit der Rechtsprechung zum Wesen der Ergänzungsabgabe nicht hinreichend auseinandergesetzt habe (s. ; s. hierzu Nebe, NWB 40/2010 S. 3160; Kanzler, NWB 28/2010 S. 2203).

Zuletzt hatte der BFH (in einer anderen Angelegenheit) entschieden,...