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BFuP Nr. 4 vom Seite 409

Steuerplanung bei Verlusten einer ausländischen EU-Betriebsstätte unter besonderer Berücksichtigung der Gewerbesteuer

Von Dr. Wojciech Stiller, Universität Mannheim

Steuerliche Verluste einer im EU-Ausland gelegenen Betriebsstätte können entweder mittels der Generierung endgültiger Auslandsverluste oder über den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode ins Inland importiert werden. In diesem Beitrag wird die Vorteilhaftigkeit dieser Gestaltungsstrategien untersucht. Hierbei kommt dem inländischen Steuersatz – dem die Betriebsstättenverluste unterworfen werden – eine zentrale Bedeutung zu. Diesbezüglich wird die Höhe des maßgeblichen Steuersatzes in Deutschland mit besonderem Augenmerk auf die BFH-Rechtsprechung analysiert, wonach endgültige Verluste einer ausländischen EU-Betriebsstätte in den Gewerbeertrag einzubeziehen sind.

1 Einleitung

Einkünfte einer ausländischen Betriebsstätte werden – aufgrund der regelmäßig zur Anwendung kommenden Freistellungsmethode – von der Besteuerung in Deutschland ausgenommen. Der Symmetriethese zufolge und dem Begriff der Einkünfte nach gilt dies sowohl für ausländische Gewinne als auch für quellengleiche Auslandsverluste. Unternehmen, die im Inland Gewinne – mittels ausländischer Betriebsstätten allerdings Verluste – generieren, erleiden einen Zins- und Liquiditätsnachteil, da die Auslandsverluste ...