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EFRAG-Empfehlungen zur Übernahme der Änderungen an IAS 36 und IAS 39
Die EFRAG wurde seitens der EU-Kommission betreffend den Änderungen an IAS 36 und IAS 39 um eine beschleunigte Übernahme gebeten. Die Anpassungen infolge der Änderung an IAS 36 „Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets” betreffen die Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten. Einige zu weitreichende Anpassungen wurden mit den neuveröffentlichten Änderungen korrigiert. Dazu gehören die folgenden Angaben:
der Abzinsungssatz bei Anwendung der Barwertmethode,
Ebene der fair-value-Hierarchie (aus IFRS 13), auf der die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts vorgenommen wurde,
bei Bewertungen der zweiten oder dritten Ebene die angewendeten Bewertungsmethoden und jegliche Änderungen zuzüglich Begründung sowie die Offenleg...