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Handwerkliche Tätigkeiten bei Neubaumaßnahmen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAE-41727 In der Praxis stellt sich im Rahmen der Bearbeitung von § 35a EStG-Fällen bei handwerklichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen bei einem vorhandenen Haushalt vermehrt die Frage, ob Steuerpflichtige diese Aufwendungen geltend machen können. Diese Frage zu beantworten ist nicht einfach, da es sich bei § 35a EStG um eine Subventions- bzw. Steuervergünstigungsvorschrift handelt. Diese Normen sind dem Steuerrecht grundsätzlich fremd und bilden eine Ausnahme. Daraus folgt, dass sich die Rechtsprechung der Instanzgerichte bei der Beantwortung der Frage, ob Handwerkertätigkeiten für Neubaumaßnahmen im Rahmen eines vorhandenen Haushalts, die zu einer Wohnflächenerweiterung führen, schwer tut und divergierend urteilt. Der beim BFH für § 35a EStG zuständige VI. Senat hat in einem Grundsatzurteil die Leitlinien für die Rechtsprechung vorgegeben. Allerdings werden diese durch die Finanzgerichte nicht mitgetragen. Erschwerend kommt hinzu, dass seit nunmehr 1 ½ Jahren auf ein neues BMF-Schreiben gewartet wird.
Ausführlicher Beitrag s..
Problemstellung
[i]§ 35a EStG ist eine Subventionsvorschrift Im Fahrwasser weiterer Subventionsvorschriften, die dem Steuerrecht grundsätzlich fremd sind, beweg...