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Umsatzsteuer | Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht umsatzsteuerbar
Verpflichtet sich der Leasingnehmer im Leasingvertrag, für am Leasingfahrzeug durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung eingetretene Schäden nachträglich einen Minderwertausgleich zu zahlen, ist nach dem diese Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Damit hat der BFH über eine strittige Grundsatzfrage entschieden. Nicht alles, was der Leistungsempfänger an den Leistenden bezahlen muss, gehört zum Entgelt für die umsatzsteuerbare Leistung. Im Streitfall musste der Leasingnehmer [i]infoCenter „Schadenersatz im Umsatzsteuerrecht” NWB SAAAE-41604 eines Kfz nach Vertragsablauf vertragsgemäß für Schäden am Fahrzeug einstehen, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung entstanden sind. Dieser Schadensersatz beruht – entgegen Abschn. 1.3 Abs. 17 Satz 2 UStAE – auf keiner (Duldungs-)Leistung des Leasinggebers....