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FG Berlin 11.12.2012 4 K 4361/08, NWB 32/2013 S. 2523

Einkommensteuer | Einbau einer Dachgaube stellt keine begünstigte Handwerkerleistung dar

Das entschieden, dass der Einbau einer Gaube, welche eine Dämmung und Fenster mit Isolationsglas aufweist, in die Dachschräge eine Neubaumaßnahme und somit keine begünstigte Handwerkerleistung darstellt. Im Urteilsfall ergab sich durch die Herstellung der Dachgaube – nach Berechnungen der Kläger – eine Wohnflächenerweiterung von ca. 2,40 qm. Nach Ansicht des Finanzgerichts lag damit eine – wenn auch nur geringfügige – Neubaumaßnahme vor, die eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG ausschließt. Einen ausführlichen Beitrag von Schmidt zu den handwerklichen [i]Schmidt, NWB 32/2013 S. 2572Tätigkeiten bei Neubaumaßnahmen lesen Sie auf Seite 2572.