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Abgabenordnung | Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Steuerzinsen ab 2009
Nach dem bestehen gegen den gem. § 238 Abs. 1 AO für die Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis geltenden Zinssatz von 0,5 % pro Monat auch für Zinszahlungszeiträume ab 2009 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die vom NWB UAAAD-29540 herangezogenen Erwägungen gelten gleichermaßen auch für diese Zeiträume.
Das BVerfG hatte die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da die angegriffene Festsetzung der Nachzahlungszinsen weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt.