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KSR Nr. 8 vom Seite 4

Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten

BFH entscheidet zu beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen sowie zu Leistungen aufgrund einer Direktzusage

Lukas Hilbert

Vor nahezu einer Dekade initiierte der Gesetzgeber durch das Alterseinkünftegesetz (BGBl 2004 I S. 1427) die grundlegende Neuausrichtung der Behandlung altersbezogener Vorsorgeaufwendungen und entsprechender späterer Bezüge. Kernpunkte waren dabei der Systemwechsel hin zur nachgelagerten Besteuerung und die Herstellung der vom (BStBl 2002 II S. 618) eingeforderten Gleichbehandlung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Es wurden allgemein langfristige Übergangsvorschriften und Ausgleichsregelungen geschaffen. Nun musste sich der BFH in zwei Einzelfragen damit auseinandersetzen, ob die derzeitige Behandlung der Altersbezüge und -leistungen als gleichheitsgerecht und damit im Ergebnis als verfassungsgemäß eingestuft werden kann.

Nach beamtenrechtlichen Vorschriften gewährte Ruhegehälter

Im Verfahren VI R 83/10 klagte ein gemeinsam mit seiner Ehefrau veranlagter Steuerpflichtiger, der aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Wahlbeamter seit dem Jahr 1998 beamtenrechtliche Versorgungsbezüge erhielt. Diese waren vom Finanzamt in den Streitjahren 2005 und 2006 als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erfasst wor...