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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 1

Lange & Boss KG und S-GmbH

Versäumen der Einspruchsfrist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Rechtsbehelfsbefugnis eines Kommanditisten bei einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte, Steuerhinterziehung und Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH, Anwendung von Korrekturvorschriften

Bernhard Suck

Hier finden Sie die Klausur als PDF: 

I. Sachverhalte

Sachverhalt 1
An der Lange & Boss KG mit Sitz und Geschäftsleitung in Detmold sind Ludwig Lange (L), wohnhaft in Düren, als Komplementär sowie Birgit Boss (B), wohnhaft in Essen, und Ulrich Umbach (U), wohnhaft in Minden, als Kommanditisten beteiligt. Der Gesellschaftsvertrag entspricht den einschlägigen Vorschriften des HGB und enthält keine abweichenden Regelungen.

Der erstmalige Gewinnfeststellungsbescheid für das Jahr 2006 war seitens des Finanzamts Detmold am gegenüber den o. a. Beteiligten durch Übersendung an den Komplementär wirksam bekanntgegeben worden. Der endgültige und inzwischen bestandskräftige Bescheid weist entsprechend den Angaben in der eingereichten Feststellungserklärung 2006 einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. von 200.000 € aus. Davon entfallen entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel 100.000 € auf L und je 50.000 € auf B und U. Die jeweiligen anteiligen Einkünfte wurden zutreffend in den Einkommensteuerbescheiden 2006 der Gesellschafter angesetzt.

Im Zuge einer im Jahr 2011 bei der KG auch für 2006 durchgeführten Außenprüfung wurde festgestellt, da...