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FG 13.03.2013 , BBK 15/2013 S. 705

Umsatzsteuer | Personengesellschaft als Organgesellschaft

Nach dem FG München kann eine Personengesellschaft eine umsatzsteuerliche Organgesellschaft sein. Das FG widerspricht damit dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, wonach nur juristische Personen wie GmbH Organgesellschaften sein können. [i]Grundsatz der RechtsformneutralitätEs begründet dies mit dem umsatzsteuerlichen Grundsatz der Steuerneutralität und Rechtsformneutralität: Die Umsatzbesteuerung darf also nicht von der Rechtsform abhängig sein.

Hinweis:

[i]GmbH & Co. KG als OrgangesellschaftDas FA hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Bestätigt der BFH das Urteil des FG, hätte dies eine grundlegende Erneuerung der umsatzsteuerlichen Organschaft zur Folge; denn dann könnten künftig auch GmbH & Co. KG umsatzsteuerliche Organgesellschaften sein. Für die körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft hätte dies aber keine Bedeutung, weil dort der Gr...

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