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FG Nürnberg 16.10.2012 2 K 1217/10, BBK 15/2013 S. 704

Umsatzsteuer | Kein § 14c UStG bei Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers

Nach dem FG Nürnberg ist ein Kleinunternehmer nicht verpflichtet, die USt aus seinen Kleinbetragsrechnungen abzuführen, auf denen sich der Hinweis „inkl. 19 % MwSt” befindet – § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG gilt nicht.

§ 14c Abs. 2 UStG gilt nach dem FG nur dann, wenn ein Nichtberechtigter auf einer Rechnung Umsatzsteuer [i]Kein gesonderter Ausweis der USt„gesondert” ausweist. Die Umsatzsteuer muss also als Geldbetrag ausgewiesen werden, wie dies § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG für „richtige” Rechnungen regelt. [i]Nur Ausweis des USt- Satzes Auf einer Kleinbetragsrechnung wird aber gemäß § 33 Satz 1 Nr. 4 UStDV im Sinne von § 33 UStDV nur der Steuersatz ausgewiesen, also z. B. „19 %”, nicht aber der USt-Betrag selbst.

Hinweis:

[i]Keine Verpflichtung nach UStAENach dem FG-Urteil kann der Rechnungsempfänger die USt aus der Kleinbetragsrechnung als Vorsteuer gemäß § 35 UStDV geltend machen, obwohl der Kleinunternehmer die USt nicht abzuführen braucht. Auch Abschnitt 14c.2 Abs. 1 Satz 5 UStAE begründet k...