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BFH 25.4.2013 V R 7/11, NWB 31/2013 S. 2443

Umsatzsteuer | Steuerfreiheit für Berufsbetreuer

Wird ein Berufsbetreuer gem. § 1896 BGB gerichtlich zur Erbringung von Betreuungsleistungen bestellt, handelt er nach dem als anerkannte Einrichtung i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g 6. EG-RL und Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL und kann sich für die Steuerfreiheit der aufgrund dieser Bestellung erbrachten Betreuungsleistungen auf das Unionsrecht berufen.

Anmerkung:

Das Urteil nimmt die durch das AmtshilfeRLUmsG mit Wirkung ab eingeführte Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Leistungen als Vormund oder Ergänzungspfleger nach § 4 Nr. 25 Satz 3 Buchst. c UStG vorweg. Für die Vergangenheit handelt es sich jedoch um ein Wahlrecht auf Anwendung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Der soziale Charakter der Tätigkeit, den das Unionsrecht voraussetzt, ist durch die gerichtliche Vergütungsfestsetzung gewährleistet. Der BFH hat die Sache zurückverwiesen, weil noch geprüf...