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BMF 18.7.2013 IV A 4 - S 1544/09/10001-05, NWB 31/2013 S. 2446

Außenprüfung | Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2012

Das die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2012 bekannt gegeben. Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.