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Erbschaftsteuer | Bewertung einer Gesellschafterforderung für Zwecke der Erbschaftsteuer
Für die Wertermittlung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer sind nach dem bis zum die Steuerbilanzwerte maßgebend, die unter Zugrundelegung der ertragsteuerrechtlichen Bilanzierungs- und Gewinnermittlungsvorschriften zutreffend sind. Erwirbt der Erbe eine Kommanditbeteiligung des Erblassers, ist eine zum Sonderbetriebsvermögen des Erblassers gehörende Forderung gegenüber der Gesellschaft beim Erben im Falle des Fortbestehens der Gesellschaft mit dem Nennwert der Besteuerung zugrunde zu legen, selbst wenn die Forderung zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers wertlos ist.
Nach dem für den Streitfall maßgeblichen, vor 2009 geltenden Erbschaftsteuerrecht war Betriebsvermögen mit dem Buchwert in der Steuerbilanz zu bewer...