Ermittlung der Gewinngrenze für einen Investitionsabzugsbetrag ohne Berücksichtigung aufgelöster und neu gebildeter Investitionsabzugsbeträge
Leitsatz
Die Gewinngrenze für den Investitionsabzugsbetrag eines Freiberuflers ermittelt sich allein nach dem Gewinn ohne eine aufgelöste
Ansparabschreibung mit Gewinnzuschlag und den neu beanspruchten Investitionsabzugsbetrag.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.