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StuB 14/2013 S. 552

Einkommensteuer | Zinsen aus in Lebensversicherungsbeiträgen enthaltenen Sparanteilen

Das BMF hat zur Berechnung des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge bei (Teil-)Auszahlung des Zeitwerts von Rentenversicherungen nach Beginn der Rentenzahlung Stellung genommen ( NWB FAAAE-39612).

Hintergrund: Zu den Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zählt die Versicherungsleistung aus einer Rentenversicherung, soweit sie nicht in Form einer lebenslangen Leibrente erbracht wird. Dies gilt insbesondere, wenn ein laufender Rentenzahlungsanspruch nach einer Kündigung oder Teilkündigung des Versicherungsvertrags durch Auszahlung des Zeitwerts der Versicherung abgegolten wird. Hierzu führt das BMF weiter aus: