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Umsatzsteuer | Auswirkungen durch den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union
Kroatien ist am der Europäischen Union beigetreten. Zu den umsatzsteuerlichen Auswirkungen hat das BMF Stellung genommen ( NWB JAAAE-39615).
Hintergrund: Das Hoheitsgebiet der Republik Kroatien gehört ab dem zu dem Gebiet der Europäischen Union (vgl. Art. 52 EUV i. V. mit Art. 355 AEUV). Ab dem Tag des Beitritts hat Kroatien das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ohne Übergangsfrist anzuwenden. Dies gilt auch hinsichtlich der Bestimmungen über die umsatzsteuerliche Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Aufgrund des Beitritts ergeben sich auch Auswirkungen auf das deutsche Umsatzsteuerrecht. Nach mehreren Vorschriften des UStG und der UStDV treten im grenzüberschreitenden Leistungsverkehr, je nachdem ob ein Staat zur Europäischen U...