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Umsatzsteuer | Steuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung bei Verwirkung des Vertrauensschutzes
(1) Für die Inanspruchnahme des Vertrauensschutzes nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG muss der Lieferer in gutem Glauben handeln und alle Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt. (2) Dabei sind alle Gesichtspunkte und tatsächlichen Umstände umfassend zu berücksichtigen. Dabei kann sich die zur Steuerpflicht führende Bösgläubigkeit auch aus Umständen ergeben, die nicht mit den Beleg- und Buchangaben zusammenhängen (Bezug: § 6a Abs. 4 UStG; § 17a UStDV; Art. 28c Richtlinie 77/388/EWG).
Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung tatsächlich nicht vorliegen, so ist die Lieferung nach § 6a Abs. 4 UStG gleich...