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BFH 19.2.2013 IX R 32/12, StuB 14/2013 S. 549

Gleichstehender Rechtsakt i. S. von §§ 7h, 7i EStG

Ein erst nach Ablauf seiner befristeten Unwiderruflichkeit angenommenes, notarieller Kaufangebot stellt keinen „gleichstellenden Rechtsakt” i. S. von § 7h Abs. 1 Satz 3 bzw. § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG dar (Bezug: §§ 7h und 7i EStG).

Praxishinweise

Der Stpfl. kann nach § 7h Abs. 1 Satz 3 EStG die erhöhten Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und in den folgenden elf Jahren für Anschaffungskosten auch insoweit in Anspruch nehmen, als die begünstigten Maßnahmen nach dem rechtswirksamen Abschluss eines „obligatorischen Erwerbsvertrags” oder eines „gleichstehenden Rechtsakts” durchgeführt worden sind. Eine entsprechende Regelung enthält § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG für erhöhte Absetzungen für Baudenkmale. An einen „gleichstehenden Rechtsakt” sind hinsichtlich Rec...