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Investitionsabzugsbetrag: Aufstockung in nachfolgenden Wirtschaftsjahren
(1) Zu den Voraussetzungen der Bildung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG. (2) Der Umstand, dass bereits im Vorjahr für ein Wirtschaftsgut ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde, steht gem. nrkr. Urteil des NWB LAAAE-31451 der Aufstockung dieses Betrags auf den 40 % der geplanten Investitionskosten noch unterschreitenden absoluten Höchstbetrag von 200.000 € nicht entgegen. (3) Auch ein im Folgejahr aufgestockter Investitionsabzugsbetrag eines Wirtschaftsguts ist der eine – wenn auch aus zwei oder mehr Teilbeträgen gebildeter – Abzugsbetrag. (4) Für eine Aufstockung spricht die historische und teleologische Auslegung des § 7g EStG (Bezug: § 7g Abs. 1 EStG).
(1) Der Kläger (Kl.), ein Land- und Forstwirt, ...