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BFH | Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung
(1) Ist eine ausländische Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt, ist der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Stifter ungeachtet der Einkommenszurechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG nicht in die gesonderte und einheitlichen Feststellung des Gewinns der Personengesellschaft als Feststellungsbeteiligter einzubeziehen. (2) Ist die ausländische Familienstiftung in Deutschland weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig, ist auch sie nicht mit dem auf sie entfallenden Gewinnanteil in die gesonderte und einheitliche Feststellung aufzunehmen; insbesondere gebietet die Einkommenszurechnung gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG keine Einbeziehung der Familienstiftung mit dem auf sie entfallenden Gewinnanteil.
Im Streitfall war eine Familienstiftung mit Sitz und Geschäftsl...