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Keine Verlängerung der Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung
Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden zunächst nicht verlängert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP lehnten am 26. 6. 2013 im Finanzausschuss den Gesetzentwurf zu Änderungen der Verjährungsfristen (BT-Drucks. 17/13664) ab. Der Entwurf sah eine generelle Verlängerung der Verjährungsfristen auf zehn Jahre vor.
Der Bundesrat begründete seine Initiative damit, dass im Steuerrecht die Verjährungsfristen durchgehend zehn Jahre betragen und die strafrechtliche Verjährung bei nicht besonders schweren Fällen fünf Jahre. CDU/CSU begründeten ihre Ablehnung mit der allgemeinen strafrechtlichen Verjährung von fünf Jahren. Es käme zu einem Wertungswiderspruch, wenn Steuerhinterziehung dann generell erst strafrechtlich nach zehn Jahren verjähre. Selbst die Linksfraktion hatte ...